Letzte Änderung am 17.02.2024 durch den Vorstand
Art.1 Name
Art.2 Zweck
Art.3 Mitgliedschaft
Art.4 Mittel
Art.5 Organisation
Art.6 Mitgliederversammlung
Art.7 Aufgaben
Art.8 Vorstand
Art.9 Kontrollstelle
Art.10 Haftung
Art.11 Vorteile der Vereinsmitglieder
Art.12 Auflösung
Art.1 Name
Unter der Bezeichnung „ZeroOneClan“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60-79 ZGB, mit Sitz in Basel. Er ist politisch und konfessionell neutral.
Art.2 Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung des sozialen Umgangs, sowie die Pflege guter Kameradschaft und sportlicher Fairness. Dies enthält folgende Punkte:
- Durchführung von Events (u.a. Turniere, LAN-Partys, etc.)
- Aufbau einer regionalen LAN-Kultur
- Betreiben einer Plattform für Gamer
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn an.
Art.3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich zum Vereinszweck bekennen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die Mitglieder müssen in der Schweiz, Lichtenstein, Österreich oder Deutschland wohnhaft sein. Der Beitritt/Austritt zum/vom Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung und ist jeder Zeit möglich. Für das angebrochene Jahr ist jedoch der volle Jahres-Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Art.4 Mittel
Die Einnahmequellen des Vereins sind:
- Mitgliederbeiträge
- Spenden, Zuwendungen
- Sponsorenbeiträge resp. Werbeeinahmen
- Turniergewinne
Die Mitgliedsbeiträge werden alljährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der Mindestbeitrag für Mitglieder beträgt CHF 50.00. Der Vorstand kann auf Anfrage wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderen wichtigen Gründen, dem betroffenen Mitglied den Betrag während der massgeblichen Periode reduzieren oder gänzlich erlassen. Mitgliedsbeiträge von Personen, die dem Verein ab dem 1. Oktober des aktuellen Jahres beitreten, werden automatisch auf das Folgejahr übertragen und verwendet. Die Einnahmen, die von einem bestimmten Team generiert werden, fliessen in eine entsprechende Team-Kasse. Von dieser Kasse aus werden Team-Investitionen getätigt, sofern das Team mehrheitlich damit einverstanden ist. Mit Austritt, Ausschluss oder Todesfall erlischt jedes Anrecht sowohl auf das Vereinsvermögen als auch auf jegliche finanzielle Auszahlung des Vereins.
Art.5 Organisation
Organe des Vereins sind:
- Generalversammlung
- Vorstand
- Kontrollstelle (gem. ZGB Art. 69b)
Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen.
Art.6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens ein Mal zusammen und wird vom Vorstand geführt. Die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung können der Vorstand oder ein Drittel der Mitglieder unter Angabe eines Zweckes verlangen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich unter der Angabe der Traktanden zu erfolgen.
Art.7 Aufgaben
Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Geschäfte:
- Sie entscheidet über Statutenänderungen
- Sie legt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest
- Sie entscheidet mit der absoluten Mehrheit über Ausschlüsse von Mitgliedern
Art.8 Vorstand
Der Vorstand wird auf die Dauer von mindestens 1 Jahr gewählt und besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen. Er ist befugt, die dringenden, laufenden Geschäfte an das Präsidium zu delegieren. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern (Präsident/in und Kassierer/in). Der Vorstand hat das Recht, einzelne Mitglieder aus dem Verein auszustossen, wenn eine schriftliche Begründung vorliegt. Der Vorstand betreibt die repräsentative Website ‚www.ZeroOneClan.ch‘ sowie sämtliche dazugehörigen Social Media Kanäle. Ungenehmigte, nicht vom Vorstand betriebene Social Media Kanäle, dürfen nicht mit dem Verein in Verbindung gebracht werden und dürfen nicht mit dem Vereinsnamen werben.
Art.9 Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren. Diese prüft die Jahresrechnung und führt jährlich mindestens eine Revision durch.
Art.10 Haftung
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet der Verursacher.
Art.11 Vorteile der Vereinsmitglieder
Jedes anerkannte Mitglied erhält nach der Bezahlung des Jahresmitgliederbeitrag folgende Vorteile:
- Offizielle Anerkennung als Vereinsmitglied
- Reservierter Platz an Events
- Persönliche Einladung zur jährlichen Generalversammlung
- Kostenloses Getränk & Snacks an der jährlichen GV
- Exklusive Einladung an das Vereins-Weihnachtsessen
- Privileg im Namen des Clans an bestimmten Events Plätze zu reservieren
- Exklusive Discord Vereinsmitglied-Rechte
- Exklusive Druckmöglichkeit des Clan-Logos auf Kleidung
- Einsicht in die Besprechungsprotokolle und den Resultaten von Abstimmungen
- Persönliche ZeroOneClan E-Mail-Adresse auf Anfrage (nickname@zerooneclan.ch)
Art.12 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und aller Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Über das Vereinsvermögen entscheidet der Vorstand.
Die Statuten treten mit ihrer Genehmigung ab dem 17. Februar 2024 in Kraft.
Der Präsident und Aktuar: IrusVirus
Der Vizepräsident und Kassier: 2Baid
Die Gründungsmitglieder: Darkdesider, Kenkouroo, P0larfox, Powerskills, RineCold, satinez, SilentSnake, SmokeyMacPot, Sookias