▶Art.1 Name
▶Art.2 Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung des sozialen Umgangs, sowie die Pflege guter Kameradschaft und sportlicher Fairness.
Dies enthält folgende Punkte:
- Durchführung von Events (u.a. Turniere, LAN-Partys, etc.)
- Aufbau einer regionalen LAN-Kultur
- Betreiben einer Plattform für Gamer
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn an.
▶Art.3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich zum Vereinszweck bekennen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die Mitglieder müssen in der Schweiz, Lichtenstein, Österreich oder Deutschland wohnhaft sein. Der Beitritt/Austritt zum/vom Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung und ist jeder Zeit möglich.
1) Repräsentation:
Die Mitglieder verstehen, dass sie wichtige Repräsentanten des Vereins und seiner Partner sind und setzen sich dafür ein, zum Erfolg des Vereins beizutragen. Bei öffentlichen Auftritten wie Spielen, Interviews, Livestreams, in den sozialen Medien, etc. vertreten sie stets ein positives Bild von sich selbst, dem Verein, allen anderen Mitgliedern und den Partnern des Vereins.
2) Bild- und Nutzungsrechte:
Durch die Teilnahme an einem Event überträgt jedes Vereinsmitglied automatisch die Bildrechte an den Verein, der diese für Werbezwecke nutzen darf. Alle von Vereinsmitgliedern im Rahmen ihrer Vereinsaktivitäten erstellten Inhalte, wie beispielsweise Fotos oder Videos, gehören dem Verein und dürfen von diesem uneingeschränkt genutzt werden.
▶Art.4 Mittel
1) Einnahmequellen:
- Mitgliederbeiträge
- Merchandise-Shop
- Spenden, Zuwendungen, Passivmitgliederbeiträge
- Sponsorenbeiträge resp. Werbeeinahmen
- Turniergewinne
2) Mitgliedsbeiträge:
Die Mitgliedsbeiträge werden alljährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der Mindestbeitrag für Mitglieder beträgt CHF 60.00. Der Vorstand kann auf Anfrage wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderen wichtigen Gründen, dem betroffenen Mitglied den Betrag während der massgeblichen Periode reduzieren oder gänzlich erlassen.
3) Dauer des Vereinsjahres:
Das finanzielle Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember desselben Jahres.
4) Beitritt während des Jahres:
a) Mitglieder, die dem Verein zwischen dem 1. Januar und dem 30. September des laufenden Jahres beitreten, zahlen den vollen Mitgliedsbeitrag für das laufende Vereinsjahr.b) Mitglieder, die dem Verein ab dem 1. Oktober des laufenden Jahres beitreten, zahlen einen anteiligen Beitrag für die angebrochenen und verbleibenden Monate des laufenden Jahres und den vollen Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr. Die Mitgliedschaft dieser Personen gilt bis zum 31. Dezember des Folgejahres.
5) Erneuerung der Mitgliedschaft:
Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft im Folgejahr fortsetzen möchten, müssen den Mitgliedsbeitrag bis spätestens 31. Dezember das aktuellen Jahres entrichten. Erfolgt bis zu diesem Datum keine Zahlung, wird das Mitglied automatisch aus dem Verein ausgeschlossen, es sei denn, der Vorstand gewährt eine Nachfrist.
6) Verwendung der Einnahmen:
Einnahmen, die von einem bestimmten Team/Squad generiert werden (bspw. durch Preisgelder), fliessen in eine entsprechende Team-Kasse. Von dieser Kasse aus werden Team-Investitionen (bspw. Liga-Pass) getätigt, sofern das Team mehrheitlich damit einverstanden ist.
7) Austritt, Ausschluss oder Todesfall
Mit Austritt, Ausschluss oder Todesfall erlischt jedes Anrecht sowohl auf das Vereinsvermögen als auch auf jegliche finanzielle Auszahlung des Vereins.
8) Passivmitgliedschaft
Passivmitglieder unterstützen den Verein finanziell, nehmen jedoch nicht aktiv am Vereinsleben teil und haben kein Stimm- oder Wahlrecht. Der jährliche Mindestbeitrag für Passivmitglieder beträgt CHF 30.00. Die Passivmitgliedschaft beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Mindestbeitrag auf das Vereinskonto eingezahlt wurde, dauert ein Jahr ab diesem Datum und kann nicht zurückgefordert werden. Die Passivmitgliedschaft kann durch Einzahlung des Beitrags für ein weiteres Jahr erneuert werden. Die Zahlung muss spätestens vor Ablauf der aktuellen Mitgliedschaft erfolgen, um einen lückenlosen Status zu gewährleisten. Passivmitglieder haben keine Pflicht zur aktiven Mitarbeit oder Teilnahme an internen Vereinsprozessen. Sie haben jedoch folgende Rechte/Vorteile:
- Passivmitglied-Status in Discord
- Offizielle Erwähnung als Passivmitglied auf der Vereinswebsite
- Einladung, Teilnahme oder Platzreservierung zu ausgewählten Events (z.B. Vereinsausflüge, Social-Events oder LAN-Partys)
- Möglichkeit, an allgemeinen Umfragen oder Abstimmungen für öffentliche Events teilzunehmen
- Zugang zu speziellen Rabatten oder Aktionen, die von Sponsoren bereitgestellt werden
- Möglichkeit, Protokolle der Generalversammlung einzusehen
- Exklusive Möglichkeit, Clan-Merchandise zu erwerben, allerdings ohne personalisierte Optionen
- Exklusive Einladung zur Generalversammlung
▶Art.5 Organisation
Organe des Vereins sind:
- Generalversammlung
- Vorstand
- Kontrollstelle (gem. ZGB Art. 69b)
Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
▶Art.6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen und wird vom Vorstand geführt. Die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung können der Vorstand oder ein Drittel der Mitglieder unter Angabe eines Zweckes verlangen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat schriftlich unter der Angabe der Traktanden zu erfolgen.
▶Art.7 Aufgaben
Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Geschäfte:
- Sie entscheidet über Statutenänderungen
- Sie legt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest
- Sie entscheidet mit der absoluten Mehrheit über Ausschlüsse von Mitgliedern
▶Art.8 Vorstand
Der Vorstand wird auf die Dauer von mindestens 1 Jahr gewählt und besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen aussen. Er ist befugt, die dringenden, laufenden Geschäfte an das Präsidium zu delegieren. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern (Präsident/in und Kassierer/in). Der Vorstand hat das Recht, einzelne Mitglieder aus dem Verein auszustossen, wenn eine schriftliche Begründung vorliegt. Der Vorstand betreibt die repräsentative Website ‚www.ZeroOneClan.ch‘ sowie sämtliche dazugehörigen Social Media Kanäle. Ungenehmigte, nicht vom Vorstand betriebene Social Media Kanäle, dürfen nicht mit dem Verein in Verbindung gebracht werden und dürfen nicht mit dem Vereinsnamen werben.
▶Art.9 Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren. Diese prüft die Jahresrechnung und führt jährlich mindestens eine Revision durch.
▶Art.10 Haftung
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet der Verursacher.
▶Art.11 Vorteile der Vereinsmitglieder
Jedes anerkannte Mitglied erhält nach der Bezahlung des Jahresmitgliederbeitrag folgende Vorteile:
- Offizielle Anerkennung als Vereinsmitglied
- Exklusives Clan-Merchandise mit persönlichem Gamertag aus dem Clanshop
- Finanziertes Jersey für aktive und leistungsstarke Mitglieder eines eSport-Squads
- Reservierte Plätze an Events und das Privileg, im Namen des Clans Plätze zu sichern
- Persönliche Einladung zur jährlichen Generalversammlung mit kostenlosem Getränk und Snacks
- Exklusive Discord Vereinsmitglied-Rechte
- Einsicht in die Besprechungsprotokolle und den Resultaten von Abstimmungen
- Persönliche ZeroOneClan E-Mail-Adresse auf Anfrage (nickname@zerooneclan.ch)
▶Art.12 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen, zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und aller Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Über das Vereinsvermögen entscheidet der Vorstand.